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Hausordnung

Reglen für ein erfolgreiches Miteinander

Unsere Schule soll ein Ort des Wohlfühlen sein, des gegenseitigen Respekts, der Rücksichtnahme und Toleranz. Deshalb vereinbaren wir für ein erfolgreiches Miteinander folgende Regeln:

Unsere Regeln für ein gutes Zusammenleben

Lernen, lachen und Spaß haben können wir nur dort, wo freundlich miteinander umgegangen wird. Deshalb ist es wichtig, dass wir unseren Schulalltag so einrichten,

  • dass sich Alle wohl fühlen können,
  • dass es gerecht zugeht und
  • dass Schwächere geschützt werden.

Probleme wollen wir in Ruhe und gemeinsam lösen.

Unser Umgang miteinander

  • Wir begegnen anderen Menschen so, wie wir selbst behandelt werden möchten und verhalten uns fair anderen Menschen gegenüber. Niemand darf einen anderen quälen oder schlagen.
  • Wir respektieren die Meinung eines anderen, denn nicht nur unsere Meinung zählt.
  • Wir helfen, wenn wir um Hilfe gebeten werden oder wenn wir erkennen, dass jemand Hilfe benötigt.
  • Wir achten unser eigenes und auch das Eigentum anderer und behandeln es pfleglich. Fundsachen legen wir auf den Fundsachentisch im Schuleingangsbereich.
  • Wir fangen keinen Streit und keine Prügeleien an und klären unsere Probleme ruhig. Wenn uns das nicht gelingt, bitten wir andere Schüler oder Pädagogen, uns zu unterstützen.
  • Wir bringen keine Dinge mit in die Schule, die uns oder andere gefährden könnten.
  • Die Schule gehört uns allen. Wer etwas aus Versehen kaputt macht, informiert einen Pädagogen, damit dafür gesorgt werden kann, dass es wieder repariert oder ersetzt wird.
  • In unserer Schule soll es gemütlich und freundlich sein. Deshalb werfen wir kein Papier und Abfälle herum und verschmutzen und beschmieren keine Wände. Wir gehen pfleglich mit den Pflanzen und ggf. Tieren im Gebäude um. Auch auf den Toiletten verhalten wir uns so, dass jeder, der nach uns die Toilette benutzt, dies ohne Ekel tun kann.

Verhalten in den Räumen/während des Unterrichts

  • Für das Aussehen der Räume und der gesamten Schule ist jeder einzelne von uns mitverantwortlich.
  • Die Einrichtung (Räume, Möbel, Pflanzen, Geräte, Bücher und Materialien) ist für uns alle da. Wir gehen damit sorgfältig um. Das gilt ebenso für Kleidung und Schulsachen, die mir oder anderen gehören.
  • In jedem Raum wird der Müll getrennt gesammelt. Jeder ist dafür verantwortlich, dass Abfälle nicht einfach irgendwo liegenbleiben.
  • Ich betrete den Unterrichtsraum nicht ohne die Aufsicht eines Lehrers/Erziehers.
  • Meine Dienste erledige ich gewissenhaft. Wenn ich bemerke, dass ein anderer seinen Dienst nicht erledigt, erinnere ich ihn freundlich daran.
  • Um die Arbeit des Reinigungspersonals zu unterstützen, stelle ich am Ende der letzten Unterrichtsstunde meinen Stuhl hoch.
  • Die Fenster sind beim Verlassen des Raumes zu schließen, PCs und das Licht werden ausgeschaltet.
  • Wir alle sind für das Gelingen des Unterrichts mitverantwortlich. Ich komme pünktlich zum Unterricht und habe alle Schulsachen vollständig dabei. Um mich und andere beim Lernen nicht zu stören, höre ich gut zu und arbeite aufmerksam mit. Ich vermeide im Raum und auch auf den Fluren jede Störung und renne nicht herum.

Verhalten während der Pause

  • Die Hofpause (10.30-10.55 Uhr) verbringen alle Schüler auf dem Schulhof. Hier ist Zeit zum Spielen, miteinander reden und frische Luft tanken.
  • Während der Mittagspause (12.35-13.50 Uhr) kann der Pausenhof, weitere Bereiche (Bolzplatz, Weiden) aber auch der Ganztagsbereich zur Erholung und zum Spiel (auch mit Spielgeräten und Fahrzeugen) genutzt werden. Dabei nehmen wir Rücksicht und halten uns an die vereinbarten Regeln. Zum Ende der Spielzeit räumt jeder sein Spielgerät wieder an seinen Platz zurück.
  • Zwischen den Büschen und unter den Bäumen ist das Spielen entsprechend der vereinbarten Regeln erlaubt.

Verlassen des Schulgeländes

  • Das Verlassen des Schulgeländes während der Unterrichts- und Pausenzeiten ist den Schülern grundsätzlich nicht gestattet. Über Ausnahmen entscheidet der aufsichtführende Pädagoge (z.B. Anwenden der Bergsteigerregel ab Klassenstufe 5 nach Rücksprache mit den Erziehungsberechtigten).
  • Schüler ab Klassenstufe 9 (bei schriftlichem Einverständnis der Eltern) dürfen in unterrichtsfreien Zeiten (Mittagspause zwischen 12.45 und 13.45 Uhr), das Schulgelände verlassen; unterliegen mit Verlassen des Schulgeländes aber nicht mehr dem Versicherungsschutz durch die Schule. Dazu wird ein Regelsystem (genaue Zeiten, verantwortlicher Schüler Tor, Liste) erarbeitet.

Benutzung (privater) digitaler Geräte

  • Unter dieser Sammelbezeichnung sollen alle Geräte gefasst werden, die auditive, visuelle und/oder textliche Daten aufnehmen, speichern, übertragen und/oder abspielen können, wie z.B. Mobiltelefone, Smartphones, Fotoapparate, Videokameras, Computer, Laptops, Smartwatches, ipods etc.
  • Das Mitbringen digitaler Geräte in die Schule erfolgt grundsätzlich auf eigenes Risiko; die Geräte sind nicht über die Schule versichert.

Allgemeine Verwendung des Mobiltelefons/Smartwatches in der Schule

  • Die Geräte sind mit Betreten des Schulgeländes auf lautlos zu stellen.
  • Für Klassenstufe 1 – 4 verbleiben alle Geräte im Rucksack/Ranzen etc.
  • Für Klassenstufe 5 & 6 ist die Nutzung ausschließlich für schulische Zwecke und nur nach Erlaubnis einer Lehrkraft im Epochen- und Fachunterricht (NICHT in den Pausen!) gestattet.
  • Ab Klassenstufe 7 kann die Nutzung in Absprache mit der Lehrkraft gestattet werden. Die Lehrkräfte kennzeichnen die Epochenmaterialien und Arbeitsaufträge, bei denen keine Mobiltelefonnutzung erlaubt ist.
  • Ab Klassenstufe 9 ist bei allen nicht gekennzeichneten Materialien die Mobiltelefonnutzung zu Recherchezwecken erlaubt.
  • Die Geräte dürfen ohne Aufforderung der (Fach-)Lehrkraft während Kontaktstunden oder in Testsituationen nicht benutzt werden.
  • Ab der gymnasialen Oberstufe erfolgt der Umgang mit digitaler Technik selbstbestimmt.

Musik hören im Unterricht (ab K7)

  • Es gibt eine Testphase in Klassenstufe 7, die im Epochenunterricht angesiedelt ist. Während dieser Testphase ist das Musikhören für die Schüler nach eigenem Ermessen gestattet. Die Testphase wird pädagogisch begleitet und wird vom Teilnehmer reflektiert. („Handytagebuch“ führen, an Reflexions- und Entwicklungsgesprächen teilnehmen usw.).
  • Individuelle Regelungen, die nach Abschluss der Testphase getroffen werden, gelten im Epochenunterricht bis zur Vollendung der 10. Jahrgangsstufe und ausschließlich für den Schüler, der die Testphase erfolgreich durchlaufen hat.
  • Die Regelungen können durch den Epochenbegleiter oder auf Bitte des Schülers hin jederzeit geändert werden.
  • Auf Exkursionen und bei Gruppenaktivitäten ist das Musikhören nicht gestattet.

Nutzung des Mobiltelefons in der Pause (ab K7)

  • Die Nutzung ist während der Mittagspause an „M-Tagen“ gestattet = montags & mittwochs
  • Während aller anderen Pausen und Freizeiten im Schultag ist die Nutzung untersagt.
  • Im Lernbüro ist die Nutzung ausschließlich zu Recherchezwecken gestattet. Anderweitige Nutzung führt zum temporären Ausschluss aus dem Lernbüro.
  • Die Erlaubnis zur Nutzung in der Mittagspause gilt ausschließlich in den Räumen der Obergruppen ab Klassenstufe 7.
  • Jegliche Bild- und Tonaufnahmen sind im Schulgelände ausdrücklich verboten.

Sonstige Digitalgeräte und Verwendung in Fächern außerhalb des Epochenunterrichtes

  • Gilt ausschließlich ab Klassenstufe 9.
  • Die Nutzung von Laptop, Tablets und vergleichbaren Geräten ab Klassenstufe 9 im Epochenunterricht ist nach individueller Regelung mit dem Epochenbegleiter erlaubt, wenn die Aufgabenstellung es erfordert.
  • In Testsituationen ist die Nutzung ausgeschlossen.
  • In den Fächern außerhalb des Epochenunterrichts ist das Nutzen jeglicher Digitalgeräte (einschließlich Mobiltelefon) nur auf Anfrage möglich, die bei jedem Lehrkraftwechsel neu gestellt werden muss.
  • Zusätzlich kann die Geräteverwendung jederzeit von der Fachlehr-kraft untersagt werden.
  • Die Verwendung von Laptops, Tablets und Vergleichbarem in den Pausen ist bis auf das Lernbüro generell verboten.

Sanktionen

  • Bei Verstößen gegen obige Regelungen wird das Gerät eingezogen (dazu ist jeder Pädagoge der Schule berechtigt).
  • Der Schüler erhält eine Verwarnung ausgesprochen, die der Stammgruppenleiter dokumentiert.
  • Das Gerät wird im Sekretariat bei Frau Rost hinterlegt. Dort kann es während der Sprechzeiten, ausschließlich von Frau Rost, gegen Unterschrift, an einen Erziehungsberechtigten ausgegeben werden.
  • Bei einem nochmaligen Verstoß wird durch den Stammgruppenleiter ein Verweis erteilt. Gleichzeitig muss der Schüler über 5 Schultage hinweg sein Gerät vor Unterrichtsbeginn im Sekretariat bei Frau Rost hinterlegen. Nach Unterrichtsende kann er es wieder abholen. Das Gerät darf erst nach Abschluss dieser Zeit wieder genutzt werden.

Aufklären der Schüler

  • Die Lehrplaninhalte zur Medienpädagogik werden in den Unterricht integriert.
  • Zusätzlich werden Workshops zur Information über Chancen und Gefahren der Verwendung digitaler Geräte durchgeführt.

Allgemeines

  • Das Schulgelände inklusive des Schulgebäudes wird während der Schulzeiten von Montag bis Freitag um 6:30 Uhr geöffnet und um 17 Uhr (freitags 16 Uhr) geschlossen (während der Ferienbetreuung 7:30 – 15:30 Uhr).
  • Von 6:30 bis 7:45 Uhr nutzen angemeldete Kinder den Frühhort (Formular Schulvertrag).
  • Ausschließlich während  der Gleitzeit (7:45-8:00 Uhr) kommen alle Schüler (die nicht im Hort angemeldet sind) ins Schulgebäude und sorgen dafür, dass sie bis 8:00 Uhr in ihren Unterrichtsräumen sind. Der Aufenthalt im Schulgebäude vor 7:45 Uhr für Schüler, die nicht im Hort angemeldet sind, ist nicht gestattet!
  • Nach 15:30 Uhr werden angemeldete Kinder im Späthort bis 17 Uhr (freitags bis 16 Uhr) betreut (bis 15:45 Uhr gilt auch hier wieder die Gleitzeitregelung). Schüler, die nicht für den Hort angemeldet sind, dürfen Räumlichkeiten der Schule nach Absprache bis 17 Uhr (freitags bis 16 Uhr) weiter nutzen (AGs etc.).
  • Mitgebrachte Gegenstände (z.B. Geigen, Gitarren, aber auch Roller etc.) sind bei Verlassen des Schulgeländes am Nachmittag wieder mitzunehmen.
  • Alle Schüler sind verpflichtet, regelmäßig am Unterricht und an den schulischen Veranstaltungen teilzunehmen. Bei Verhinderung muss der Schüler durch einen Erziehungsberechtigten rechtzeitig abgemeldet werden (siehe Schulvertrag).
  • Im gesamten Schulgebäude sind Hausschuhe zu tragen. Jedem Schüler steht zum Wechseln seiner Bekleidung eine Garderobe zur Verfügung.
  • Weitere allgemeine Regelungen (An- und Abmeldungen eines Schülers, Infektionsschutz etc.) enthält der Schulvertrag.
  • Im Schulgebäude (einschließlich aller Nebenräume/-gebäude) sowie im gesamten Schulgelände gilt ein allgemeines Rauchverbot für alle!
  • Zum Betreten der Schule ist der Fußgängerzugang (kleines Tor) zu benutzen. Autofahrer nehmen Rücksicht auf Fußgänger. Alle Schüler, die am kleinen Tor warten, stellen sicher, dass kein Kind beim Betreten des Schulgeländes behindert wird.
  • Fahrzeuge aller Art sind auf den dafür vorgesehenen Parkplätzen abzustellen. Parkplätze auf dem Schulgelände sind während der Unterrichts- und Betreuungszeit den Mitarbeitern der Schule vorbehalten.
  • Die Rettungszufahrt zum Schulgelände ist stets frei zu halten! Autofahrer, die dies vergessen, dürfen von jedem Mitglied unserer Schulgemeinschaft freundlich an das Einhalten dieser Sicherheitsvorkehrung erinnert werden!

Zusätzlich gelten für Alle die allgemeinen Belehrungen unserer Pädagogen!

Schulkonferenz, letzte Aktualisierung November 2022